Verhalten im Schadensfall 1. Sofort nach Feststellung eines Schadens (Versicherungsfalles) sind die zuständigen Behörden, in der Regel die Polizei und ggf. die Feuerwehr, unverzüglich zu verständigen. 2. Nach der Schadensanzeige lassen Sie sich unbedingt eine Ausfertigung des Protokolls der Polizei oder Feuerwehr aushändigen. Das Protokoll muss alle Angaben über die verursachten Schäden und Verluste enthalten. Lassen Sie sich ggf. eine Kopie ihrer nachträglichen Verlustmeldung durch die Polizei bestätigen. 3. Füllen Sie bitte die Schadensanzeige vollständig aus. Unterstützung beim Ausfüllen der Schadensanzeige können Sie bei Ihrem Vereinsvorstand oder dem Versicherungsobmann Ihres Gartenvereins erhalten. Folgende Informationen werden benötigt: - Tagebuchnummer der Polizei
- Liste der fehlenden, beschädigten oder zerstörten Gegenstände mit Angabe des Jahres des Erwerbs und des Kaufpreises
- wenn möglich Originalkaufbelege oder Quittungen (für Gegenstände in der Garantiezeit ist dies unbedingt erforderlich)
Download des Formulars zur Anzeige eines Schadens: Schadenanzeige - Formular.pdf 4. Für die Regulierung von Einbruchsschäden (an Tür, Fenster etc.) wird entweder die Rechnung Ihres Handwerkers für die Reparatur bzw. Ersatz oder die Kassenbelege für benötigtes Material und eine Aufstellung der hierfür geleisteten Arbeitsstunden benötigt. Für selbst ausgeführte Arbeiten können Sie maximal 10,00 € pro Arbeitsstunde ansetzen. 5. Bitte geben Sie die vollständig ausgefüllte Schadensanzeige mit allen Belegen, Rechnungen, Quittungen etc. bei Ihrem Vereinsvorstand oder beim Versicherungsobmann Ihres Vereins ab. Dieser leitet dann alles an den für Ihren Verein zuständigen Versicherungsobmann des Bezirksverbandes weiter. Produktinformationen/Merkblätter der Versicherungen: Für Rückfragen stehen Ihnen gern auch die Versicherungsobleute Ihres Bezirksverbandes zur Verfügung. |