Baugenehmigung
Sie beabsichtigen den Bau einer neuen Laube, einer Pergola oder eines Gewächshauses? Oder wollen Sie Veränderungen an Ihrer Laube vornehmen, welche sowohl die Größe als auch den Wert verändert? Denken Sie daran, vor dem Baubeginn beim Vorstand einen Bauantrag zu stellen.
Wenn Sie sich nicht an die Vorgehensweise halten, kann es nachfolgend dazu kommen, dass die Veränderungen oder Neubauten zurück gebaut werden müssen. Außerdem ist bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise (Bauantrag) die Wertsteigerung Ihres Gartens bei einem späteren Pächterwechsel gesichert.
Arbeiten mit und/oder Entsorgung von asbesthaltigen Materialien
Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitung (Schleifen, Bohren, Sägen und andere staubverursachende Tätigkeiten) von asbesthaltigen Materialien (wie Eternitplatten, Welleternit, Fassadenplatten, Abflussrohre, Lüftungsschächte, Blumenkästen u.a.) nicht gestattet ist.
Die Entsorgung von Asbestabfällen darf erst nach Beratung durch die Göttinger Entsorgungsbetriebe erfolgen. Die entsprechenden rechtlichen Vorgaben (u.a. Technische Regel für Gefahrstoffe 519 - TRGS 519) sind zu beachten und einzuhalten.